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How to: create document_texts table
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i.e., expected columns are: filename and content
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|---|---|---|---|---|---|---|
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| 1 | 116995_10.pdf | 116995_10 | NaN | 116995 | Lohhäuser Feld im Stadtteil Klein-Erkenschwick | https://www.o-sp.de/download/oer-erkenschwick/110301 |
| 2 | 116995_2.pdf | 116995_2 | NaN | 116995 | Lohhäuser Feld im Stadtteil Klein-Erkenschwick | https://www.o-sp.de/download/oer-erkenschwick/110300 |
| 3 | 116995_4.pdf | 116995_4 | \n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nKreis Recklinghausen - 45655 Recklinghausen \n\nStadt Oer-Erkenschwick \nFachbereich 4 - Planung \nz. Hd. Herrn Händschke \nPostfach 13 40 \n45734 Oer-Erkenschwick \n\nDatum: \n\n23. April 2015 \n\nFachdienst: \n\nKreisentwicklung und \nWirtschaft (18) \nRäumliche Planung u. Verkehr \n\nGebäude: \n\nKreishaus \n\nKurt-Schumacher-Allee 1 \n\n45657 Recklinghausen \n\nAktenzeichen: \n\n(18) 61 32 30O.-E. BP111 \n\nBauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 \nder Stadt Oer-Erkenschwick für den Bereich „Lohhäuser Feld" \nhier: Ihre Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB \n\nvom 30.03.1215 \nAz.:61 -BP 111 CH \n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nzur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 der Stadt Oer-Erken- \nschwick für den Bereich „Lohhäuser Feld", ergibt sich aus der Sicht des \nLand rates des Kreises Recklinghausen als Träger öffentlicher Belan- \nge folgende Stellungnahme: \n\nAus meiner Sicht als untere Bodenschutzbehörde möchte ich darauf \nhinweisen, dass im Bereich des Bebauungsplanes bisher keine Boden- \nuntersuchungen stattgefunden haben. Im Umweltbericht wird auf den \nBodenschutz nur in sehr allgemeiner Form eingegangen. \nIch bitte daher zur Konkretisierung und Vermeidung von Bodenbeeinflus- \nsungen bzw. Minderung von Bodenfunktionsverlusten folgende Hinweise \neinzusetzen: \n\n1) Sollten im Zuge der Baumaßnahme oder bei sonst. Eingriffen in den \nBoden organoleptische Auffälligkeiten (Geruch, Verfärbung, Fremdmate- \nrial) vorgefunden werden, sind die Arbeiten einzustellen. Das weitere \nVorgehen ist mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. \n\n2) Fremdböden, die im Plangebiet eingebaut werden sollen, sind auf ihre \nchemische Zusammensetzung zu überprüfen. Die Böden haben die Vor- \nsorgewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung einzuhalten. Abwei- \nchungen bedürfen im Vorfeld der Zustimmung der unteren Bodenschutz- \nbehörde. \n\nAuskunft: \n\nHerr Dörnemann \n\nZimmer Nummer: \n\n2.4.14(2. Etage) \n\nTelefon: \n\n0 23 61 / 53 - 44 35 \n\nTelefax: \n\n0 23 61 / 53 - 68 44 35 \n\nE-mail: \n\nJohannes.doememann \n\n@kreis-re.de \n\nPaketadresse: \n\nKurt-Schumacher-Allee 1 \n\n45657 Recklinghausen \n\nTelefonzentrale: \n\n02361 53-0 \n\nE-mail (zentral): \n\ninfo(S)kreis-re.de \n\nwww.vestischer-kreis.de \n\nBankverbindung: \n\nSparkasse Vest RE \n\nBLZ: \n\n426 501 50 \n\nKto.-Nr.: \n\n90 000 241 \n\nIBAN: \n\nDE27 4265 0150 0090 0002 41 \nBIG: \n\nWELADED1REK \n\n\n\nKreis Recklinghausen \nDer Landrat \nStellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Lohhäuser Feld" \nder Stadt Oer-Erkenschwick vom 23.04.2015 Seite 2 von 6 \n\n3) Die durchwurzelbare Bodenschicht in den geplanten Gartenbereichen ist gemäß den Vorga- \nben der Bundes-Bodenschutzverordnung und der Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV herzustellen. \nDies gilt insbesondere hinsichtlich der Mächtigkeit der durchwurzelbaren Bodenschicht. \n\n4) Bodenverdichtungen sind soweit wie möglich zu vermeiden. Später nicht versiegelte / bebau- \nte Bereiche sind vor Bodenverdichtungen zu schützen und sollten nicht befahren werden bzw. \nals Lager- oder Abstellfläche genutzt werden. Diese Flächen sind vorab durch geeignete Maß- \nnahmen wie z.B. Aufstellen von Bauzäunen gegen überfahren zu sichern. \n\n5) Der im Baugebiet vorliegende Pseudogley ist bei Nässe sehr empfindlich gegenüber maschi- \nneller Bearbeitung. Um hier unnötige Bodenverdichtungen zu vermeiden, hat die Bebauung \ndaher mit geeigneten Maßnahmen unter Berücksichtigung der Witterung zu erfolgen. \n\nAls untere Wasserbehörde Recklinghausen möchte ich darauf hinweisen, dass für die Grün- \ndung und Isolierung sowie Herstellung von Untergrundbefestigungen keine Stoffe eingesetzt \nwerden dürfen, die unter Einfluss von Wasser oder durch sonstige Einwirkungen Stoffe erge- \nben, die schädlich auf das Grund- oder Oberflächenwasser wirken. \n\nRecycling-Baustoffe, mineralische Stoffe aus industriellen Prozessen oder sonstige hohlraum- \nschaffende, auslaugbare, verrottende oder anderweitige wassergefährdende Stoffe dürfen nur \nunter bestimmten Voraussetzungen eingebaut werden. Für den Einbau dieser Stoffe ist eine \nwasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. \n\nDer Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten ist nur erlaubnisfähig, \nwenn das zu verbauende Material entsprechend dem gemeinsamen Runderlass des MUNLV / \nMWMEV „Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau" vom \n09.10.2001 die wasserwirtschaftlichen Anforderungen sowie die bautechnischen Anforderungen \nerfüllen. \n\nNachrichtlicher Hinweis an den Verfahrensträqer: \nGem. ZustVU ist für den Vollzug der Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsvorschriften, \ndie den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung betreffen, die obere Umweltschutzbehörde \n(Bezirksregierung Münster) zuständig. Somit hab ich als untere Wasserbehörde Recklinghau- \nsen im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung \nnicht betrachtet. \n\nIm Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Oer- \nErkenschwick habe ich als Träger der Landschaftsplanung {Fachdienst Umwelt, Ressort \n70.2 Landschaftsplanung und -gestaltung) der baulichen Arrondierung im Beriech Fliederweg \nnicht widersprochen unter der Maßgabe, dass die bauliche Erweiterung den Fliederweg nicht \nüberschreitet und die östliche Grenze der Bebauung sich an dem baulichen Bestand im Bereich \nder Heinz-Netta-Straße orientiert. \nBeide Maßgaben spiegelt dieser Bebauungsplanentwurf wider. \n\nUm diesen Planungswillen auch von Seiten der Stadt zu verdeutlichen und um eine sinnvolle \nEingliederung des Baugebietes in die Landschaft zu gewährleisten, sind im Bebauungsplan ein \nTeil der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen. Diese haben das Baugebiet zur \nöstlich angrenzenden freien Landschaft hin ökologisch und optisch abzugrenzen. Hierbei ist der \nSchutzzweck des bestehenden Landschaftsschutzgebietes Nr. 20 im Landschaftsplan „Die \nHaard" aufzugreifen. \n\n\n\nKreis Recklinghausen \nDer Landrat \nStellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Lohhäuser Feld" \nder Stadt Oer-Erkenschwick vom 23.04.2015 Seite 3 von 6 \n\nErgänzend möchte ich darauf hinweisen, dass mit Rechtskraft des Bebauungsplanes die Fest- \nsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspre- \nchen gemäß § 29 (4) LG NRW außer Kraft treten werden. \n\nAus meiner Sicht als untere Landschaftsbehörde {Fachdienst Umwelt, Ressort 70.4 Land- \nschaftsrecht) bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen den vorliegenden Planentwurf. \nHinsichtlich der geplanten Kompensation Maßnahmen und deren Wirksamkeit (hier insbeson- \ndere der Ortsrandeingrünung) besteht noch Klärungsbedarf. Hier bitte ich um ein zeitnahes Ab- \nstimmungsgespräch {Ansprechpartnerin: Frau Jansen, Tel.: 02361 - 53-6310). \n\nDie Prüfung der vorgelegten Artenschutzprüfung (ASP) hat ergeben, dass es nach derzeiti- \ngem Stand keine ernst zu nehmenden Hinweise auf Vorkommen von FFH-Anhang IV Arten \noder europäischen Vogelarten, die durch den Plan bzw. das Vorhaben betroffen sein könnten. \n\nDas ausführliche ASP-Ergebnisprotokoll mit entsprechenden Nebenbestimmungen füge \nich mit der Bitte um Beachtung als Anlage bei. \n\nAus Sicht meiner sonstigen öffentlichen Belange ergeben sich derzeit keine weiteren \nHinweise oder Anregungen. \n\nMit freundlichen Grüßen \nIm Auftrag \n\nGez. \nDörnemann \n\n\n\nKreis Recklinghausen \nDer Landrat \nStellungnahme zur Aulstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Lohhäuser Feld" \nder Stadt Oer-Erkenschwick vom 23.04.2015 Seite 4 von 6 \n\nAnlage: \n\nErqebnisprotokoll \n\nPrüfung der vorgelegten Artenschutzprüfung (ASP) durch die ULB Kreis Recklinghausen \n\nPlanverfahren: Bebauungsplan Nr. 111 „ Lohhäuser Feld"/ Stadt Oer-Erkenschwick \nPrüfung durch: Jansen \nErstellung ASP (Gutachter): Landschaftsökologie und Planung Erpenbeck Vom: März 2015 \n\nEntscheidungsvorschlag: Zustimmung o \nZustimmung mit Nebenbestimmungen (s.u) X \nAblehnung o \n\n1. Es gibt keine ernst zu nehmenden Hinweise auf Vorkommen von FFH-Anhang IV-Arten oder \neuropäischen Vogelarten, die durch den Plan bzw. das Vorhaben betroffen sein könnten. \n\nja Xa nein a \n\nNur wenn Frage 1. „nein": \n\n2. Es liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor. \nBegründung (ggf. ausführliche Begründung in gesonderter Anlage): \nEs sind keine negativen Auswirkungen auf FFH-Anhang IV-Arten oder europäische Vogelarten zu erwar- \nten, aufgrund des vorhandenen Artenspektrums und der relevanten Wirkfaktoren ODER weil die vorge- \nsehenen Vermeidungsmaßnahmen inkl. Vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen sowie ggf. das Risikoma- \nnagement geeignet und wirksam sind. \nGgf. sind die u.a. Nebenbestimmungen zu beachten. \n\nja D nein o \n\nNur wenn Frage 2. „nein": \n\n3. Es ist eine Ausnahme nach §45 Abs 7 BNatSchG erforderlich. Alle drei Ausnahmevoraussetzungen \nsind aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt, so dass die Ausnahme erteilt bzw. in Aussicht gestellt* bzw. \nbefürwortet** wird. \nBegründung (ggf. ausführliche Begründung in gesonderter Anlage): \nDas Artenschutzinteresse geht im Verhältnis zu den dargelegten zwingenden Gründen im Rang nach \nUND es gibt keine zumutbare Alternative UND der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei \neuropäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben; ggf. not- \nwendige Kompensatorischen Maßnahmen sowie ggf. das Risikomanagement sind geeignet und wirksam. \nGgf. sind die u.a. Nebenbestimmungen zu beachten. \nSofern bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt, wird sich auf- \ngrund der Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Population nicht weiter verschlechtern und \ndie Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes wird nicht behindert. \n\nja a nein • \n\nNur wenn Frage 3. „nein": \n(und sofern im Zusammenhang mit privaten Gründen eine unzumutbare Belastung vorliegt) \n4. Es wird eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG gewährt bzw. befürwortet** \n\nja a nein o \nBegründung (ggf. ausführliche Begründung in gesonderter Anlage): \nDie vom Antragsteller dargelegten privaten Gründe werden als unzumutbar eingeschätzt. \nGgf. sind die u.a. Nebenbestimmungen zu beachten. \n\n\n\nKreis Recklinghausen \nDer Landrat \nStellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Lohhäuser Feld" \nder Stadt Oer-Erkenschwick vom 23.04.2015 Seite 5 von 6 \n\nArtenschutzrechtlich relevante Nebenbestimmunqen: \n\nBaufeldräumung \n\nEine theoretisch nicht vollkommen auszuschließende Zerstörung potenzieller Nester und Gele- \nge (Zufallsbruten) und/oder die Störung von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzucht- \nzeiten kann sicher umgangen werden, wenn die Baufeldräumung in den Herbst- und Wintermo- \nnaten (nach dem 30. September und vor dem 1. März) außerhalb der Brutzeit erfolgt. Aber auch \nbereits im August haben die meisten Vogelarten ihr Brutgeschäft abgeschlossen. \nFalls dieser Zeitraum nicht einzuhalten ist, ist die Fläche unmittelbar nach dem hier üblichen, im \nRahmen der regulären landwirtschaftlichen Bewirtschaftung stattfindenden Arbeitsgang zu räu- \nmen. Vorsorglich ist vor der Baufeldräumung die Fläche noch mal nach Gelegen oder Jungtie- \nren abzusuchen. Sollten Tiere festgestellt werden, sind die Individuen von einer fachkundigen \nPerson zu bergen und aus der Gefahrenzone zu bringen. \n\nAbgrenzung des Arbeltsraumes \n\nFür die Bauarbeiten sind mit Ausnahme des möglichst klein zu haltenden Arbeitsraumes keine \nweiteren Flächen vorzusehen. Alle umliegenden Bereiche außerhalb des Arbeitsraumes sind \nvon den Bauarbeiten auszunehmen und auf geeignete Weise abzugrenzen. \nDie Arbeiten sollen vom vorhandenen Weg aus erfolgen. \n\nSchutz, Erhalt und Pflege der Gehölzbestände \n\nDamit eine Beeinträchtigung von Tieren, die auf das Vorhandensein von Gehölzbeständen an- \ngewiesen sind, minimiert wird, sind vorhandene Kleingehölze in jedem Fall zu erhalten. \nZu erhaltende Bäume und Gehölzbestände sind während der Baumaßnahme vor Beeinträchti- \ngungen fachgerecht zu schützen. Hierbei sind entsprechende Vorschriften zum Schutz der Ge- \nhölze (DIN 18920, RAS-LP4, ZTV Baumpflege) zu beachten. \n- Einhaltung ausreichender Sicherheitsabstände zu Gehölzbeständen. \n\n- Schutz der Wurzel- und Stammbereiche von Gehölzbeständen im Bereich der Baustelle (Wur- \nzelbereiche von Gehölzen dürfen nicht befahren, mit Aushub überschüttet oder zur Materialla- \ngerung benutzt werden), \n- Fachgerechte Behandlung ggf. freigelegter Wurzeln und beschädigter Sprossteile. \n\nSollten wider Erwarten Gehölze beseitigt werden müssen, sind diese zuvor auf Fledermaus- \nvorkommen und Brutstätten von Vögeln zu untersuchen. \n\nLärm- und Lichtemissionen \n\nLärm- und Lichtemissionen sind so weit wie möglich zu begrenzen. Die Beleuchtung mit künstli- \nchen Lichtquellen ist auf ein Minimum zu beschränken, um Auswirkungen auf lichtempfindliche \nFledermäuse, nachtaktive Vögel und Insekten zu verringern. Alle Beleuchtungskörper sind so \nanzulegen, dass sie das Licht in das Innere des Wohngebietes und nach unten abstrahlen. \n\n*: bei Stellungnahmen zu Bebauungsplänen \n**: bei Stellungnahmen zu Verfahren mit Konzentrationswirkung (z.B. Planfeststellungsverfahren, Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen) \n\n\n\nKreis Recklinghausen \nDer Landrat \nStellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Lohhäuser Feld" \nder Stadt Oer-Erkenschwick vom 23.04.2015 Seite 6 von 6 \n\nAußerhalb der Stellungnahme des Kreises Recklinghausen übersende ich Ihnen zur Information \ndie Stellungnahme des Landschaftsbeirates des Kreises Recklinghausen vom 12.04.2015 \n\nBP Nr. 111, Stadt Oer-Erkenschwick \n\nGrundsätzlich bestehen gegen die geplante Bebauung seitens des LB keine Bedenken. Wir \nhatten ja im FNP- Verfahren bereits die Verringerung der ursprünglich geplanten Wohnbauflä- \nche begrüßt. \n\nIm Detail sehe ich jedoch Änderungsbedarf: \n\nWie im Umweltbericht erwähnt, sieht der Landschaftsplan als Entwicklungs-, Pflege- und Er- \nschließungsmaßnahme für das Plangebiet eine Sichtschutzpflanzung östlich der Neubausied- \nlung Lohhäuser Feld auf einer Länge von ca. 500 m vor, um den Anfordernissen des Entwick- \nlungsziels 1 des Landschaftsplanes durch Ausweitung der Ortseingrünung nachzukommen. Die \nAnpflanzung dient der besseren Einbindung der Wohnsiedlung in die Landschaft sowie der An- \nreicherung des Gebietes mit gliedernden und belebenden Elementen. Die Umsetzung des \nLandschaftsplanes durch die notwendige Kompensationsmaßnahme ist zwar prinzipiell begrü- \nßenswert. Durch die geplante Bebauung kann der beabsichtigte Zweck an dieser Stelle jedoch \nnicht erreicht werden, da die Hecke sich in diesem Fall zwischen den bebauten Grundstücken \nbefinden würde. Aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen von den angrenzenden \nGrundstücksnutzungen ist eine Kompensation des Eingriffs dadurch ebenfalls nicht mehr gege- \nben. Wesentlich sinnvoller zur Erreichung einer wirkungsvollen Kompensation als auch der Zie- \nle des Landschaftsplanes wäre es, die Heckenpflanzung an den Ortsrand der BP-Grenze zu \nverlagern. \n\nEntsprechend § 40 (4) BNatSchG und einschlägiger Kommentare ist bei Pflanzungen gebiets- \neigenes Pflanzgut zu verwenden, falls entsprechendes Material verfügbar ist. Preisliche Unter- \nschiede sind hingegen nicht zulässig. Die Formulierung zu diesem Punkt auf S. 46 des Umwelt- \nberichtes sollte entsprechend modifiziert werden. \n\nGruß, \n\nThomas Schiffgens \n\n\n\nArbeitsgemeinschaft \nder Naturschutzverbände \nim Kreis Recklinghausen \n\nIn NRW nach § 63 BNatSchG anerkannte Naturschutzverbände \n\n—f^""—"H—"W"—«W" ,1, , ,, I, , ' • .,«1,11 « \n\n/NABU \nNonlrhein-Westfalen «^.„iC \ \n\ntRt[N-tJS Ot IHf tARIH GLRMAWV \n\nArbeitsgemeinschaft der NaturschuUverbände im Kreis Reckliighausen \n\nStadt Oer-Erkenschwick \nStadtverwaltung \n\nFür die Naturschutzverbände \nBUND, LNU und NABU \n\nIm Kreis Recklinghausen: \n\nPostfach 1340 \n45734 Oer-Erkenschwick \n\nAlfons Pennekamp \nDahlstraße128 \n45711 Datteln \n\nTel.(02363)72317 \nalfons.pennekamp@t-online.de \n\nIhr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum \n\n07.04.2015 RE-128/15 28.04.2015 \n\nGemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände im Kreis Reckling- \nhausen zum Bebauungsplan Nr. 111, Gebiet: „Lohhäuser Feld" der Stadt Oer- \nErkenschwick \n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nwir schließen uns der Stellungnahme des Landschaftsbeirates des Kreises RE an. Die Stellungnahme \ndes Beirates laute wie folgt: \n\ngrundsätzlich bestehen gegen die geplante Bebauung keine Bedenken. \n\nIm Detail sehe ich jedoch Änderungsbedarf: \nWie im Umweltbericht erwähnt, sieht der Landschaftsplan als Entwicklungs- Pflege- und \nErschließungsmaßnahme fiir das Plangebiet eine Sichtschutzpflanzung östlich der \nNeubausiedlung Lohhauser Feld auf einer Länge von ca. 500 m vor, um den Anfordemissen \ndes Entwicklungsziels 1 des Landschaftsplans durch Ausweitung der Ortsrandeingrünung \nnachzukommen. Die Anpflanzung dient der besseren Einbindung der Wohnsiedlung in die \nLandschaft sowie der Anreicherung des Gebietes mit gliedernden und belebenden Elementen. \nDie Umsetzung des Landschaftsplanes durch die notwendige Kompensationsmaßnahme ist \nzwar prinzipiell begrüßenswert. Durch die geplante Bebauung kann der beabsichtigte Zweck \nan dieser Stelle jedoch nicht mehr erreicht werden, da die Hecke sich in diesem Fall zwischen \nbebauten Grundstücken befinden würde. Aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen \nvon den angrenzenden Grundstücksnutzungen ist eine Kompensation des Eingriffes dadurch \nebenfalls nicht mehr gegeben. Wesentlich sinnvoller zur Erreichung einer wirkungsvollen \nKompensation als auch der Ziele des Landschaftsplanes wäre es, die Heckenpflanzung an den \nOstrand der BP-Grenze zu verlagern. \n\nEntsprechend §40 (4) BNatSchG und einschlägiger Kommentare ist bei Pflanzungen \ngebietseigenes Pflanzgut zu verwenden, falls entsprechendes Material verfügbar ist. Preisliche \nUnterschiede sind hiergegen als Entscheidungsgrund nicht zulässig. Die Formulierung zu \ndiesem Punkt auf S. 46 des Umweltberichtes sollte entsprechend modifiziert werden. \n\nMit freundlichen Grüßen \nAlfons Pennekamp . \n\nBei Rückfragen wende Sie sich bitte an den Absender des Schreibens oder an die Kreiskoordinatoren: \n\nClaudia Baitinger (BUND) \nwilly.baitinger@t-online.de \nTel. (02369) 24296 \n\nAlfons Pennekamp (LNU) \nalfons.pennekamp@t-online.de \n\nTel.(02363)72317 \n\nDr. Jörg Meinecke (NABU) \nmeinecke@meinecke-schmidt.de \n\nTel. (0209) 357428 \n\n\n\nLWL-Archäologie für Westfalen \nAußenstelle Münster \n\n%. ZS-A^rillUo \n\nA \n\nLWL \nFür die Menschen. \n\nFür Westfalen-Lippe. \n\nLWL-Archaologie für Westfalen - An den Speichern 7 - 48157 Münster Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr \nFreitag 08:30-12:30 Uhr \n\nStadt Oer-Erkenschwick \nFachbereich 4 - Planung \nPostfach 13 40 \n45734 Oer-Erkenschwick \n\nAnsprechpartner: \nDr. Christoph Grünewald \n\nTel.: 0251 591 8880 \nFax: 0251 591 8928 \nE-Mail: christoph.gruenewald@lwl.org \n\nAz.:Grrri/M^3f/15B Münster, 22.04.2015 \n\nAufstellung Bebauungsplanes für das Gebiet Lohhäuser Feld \nIhr Schreiben vom 01.04.2015 Az.: CH \n\nEs bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Planung. Wir bitten jedoch, \n\nfolgenden Hinweis zu berücksichtigen: \n\nBei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. \n\nMauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen \n\nBodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der \n\nUnteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster \n\n(Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 15 und 16 DSchG). \n\nlit \ Vw tv,^ \n\nf. d. R. \n\n(Tiemann) \n\ni. A. gez. Dr. Grünewaid \n\n2/%%, /f^ \nO \n\nAn den Speichern 7.48157 Münster \nTelefon: 0251 591 8911 \nwww.archaeologie-in-westfalen-lippe.de \n\nKonto der LWL-Finanzabteilung \nWestLB AG Münster • BLZ 400 500 00 • Konto-Nr. 60 129 \nIBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 • BJC: WELADEDO \n\n\n\n29/84/2015 16:55 02361103525 \n\nWasser- und Bodenverband \nDattelner Mühlenbach in Datteln \nGeschäftsfiilmmg \nBörstcrWeg20 \n45657 RecWinshiuisen \nTel.: 02361/1035-J7 \nFax: 02361/1035-25 \n\nAUD GMBH 01/01 \n\nCA \nW3V SitHlnir MOMinttch \nBdnüwWeg 20 • 45637 R«)i)m0BUKn \n\nStadt Oer-Erkenschwick \nAmt 4-Planung \nz.Hd, Herrn Händscke \nRathausplate 1 \n\n45739 Oer-Erkenschwick \n\nRecklinghausen, den 29.04.2015 \n\nIhr Schreiben vom 30.03.15 \nAufstellung Bebaoungsplan Nr. Ill der Stadt Oer-Erkenschwick für den Bereich \n„Lohhäuser Feld/' \n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nder Wasser- und Bodenverband h it gegen den o.g. Bebauungsplan keine Bedenken. o \nBei der Detailplanung zur Rückhiltung und Einleitung in den Hilgenbach bittet der Wasser-' \nund Bodenverband um frühzeitige Beteiligung. U \nMit freundlichen Grüßen \nDer Verbandsvorsteher \n\ni. A. Soddemann \nGeschäftsiuhrer \n\nßf.&r. /fl \n6/er \n\n\n\n: \n\nPostzustellung \nAn die Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick vertreten durch Herrn Bürgermeister M^nge, \nTechnischer Beigeordneter Herr Imraohr, Ordnungsamtsleiter Herr Grzeskowiak \nAn den Rat der Stadt Oer-Erkenschwick vertreten durch die Herren Fraktionsvorsitzende SPD \nJohannes Kemper, CDU Lars Ehm, Grüne Armin Ziesmann, Die Linke Josef Oeinck, BOE Karl- \nHeinz Rusche, UWG Uwe Lenk, UBP Andreas Ranz, FDP Manfred Witthus \n\nAn Der Landrat Kreis Recklinghausen Bauverwaltungsamt 70 - Umwelt 45655 Recklinghausen \n\nAn die Bezirksregierung Münster Abt. 3 Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft \nHerr Regierungsdirektor Ralf Weidmann Domplatz 1-3 48143 Münster \n\n14.01.2015 \n\nBetreff: Flächennutzungsplan der Stadt Oer-Erkenschwick \nhier; Bebauungsplan 111 „Lohhäuser Feld" \n\nöffentliche Auslegung des ersten Entwurfes des Bebauungsplanes „Lohhäuser Feld" vom \n13.01.2015 \n\nSehr geehrte Herren, \n\nes ist nicht nachvollziehbar und nicht tolerierbar, wenn auf mehrere Schreiben an die Verwaltung \nder Stadt Oer-Erkenschwick und an den Rat der Stadt Oer-Erkenschwick, in der Sache Widerspruch \ngegen den „Flächennutzungsplan Bebauung Lohhäuser Berg bzw. Lohhäuser Feld", bis heute keine \nAntwort gekommen ist bzw. keine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen wurde. \n\nIn unserem Schreiben vom 21.07.2010, Eingang bei der Stadt am 22. Juli 2010 (Eingangsstempel \nmit Vermerk), erhoben wir „Einspruch gegen den Flächennutzungsplan Fliederweg 4,3 ha", mit der \nBegründung, das dieses Bebauungsgebiet bei allen Anliegern der östlichen August-Schmidt-Str. und \nder Heinz-Netta-Str, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird. Bei der öffentlichen \nBürgerversammlung am 06.07.2010 wurde von Seiten der Herren Menge, Immohr und von dem \nPlanungsbüro Wolters, der Herren Hagel und Ahn, dargestellt, dass es sich nicht um ein \nLandschafts-Schutzgebiet handelt. \nUm diese Diskrepanz aufzuklären, nahmen verschiedene Teilnehmer unabhängig Kontakt mit der \nLandschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen auf. \nVon den Herren Kückmann und Herling von der Landschaftsschutzbehörde, wurde anhand des FNP \nder Stadt eindeutig und unmissverständlich klargestellt, dass die oben aufgeführte Fläche am \nFliederweg, nach wie vor Landschaftsschutzgebiet ist. Auch das Schreiben vom 14.02.2014 \nder Landschaftsschutzbehörde weist die Flächen im Umfeld des Hofes Tillmann als Landschafts- \nschutzgebiet Nr. 20 aus. \nAuch gegen den Aufstellungsbeschluss „Bebauung Lohhäuser Feld" durch den Stadtrat, Nov. 2013, \nlegten wir mit unserem Schreiben vom 28.02.2014 (Eingangsstempel Rathaus 04. März 2014) an \ndie Stadtverwaltung und den Rat der Stadt Oer-Erkenschwick (getrennte Schreiben an Verwaltung \nund Rat) Widerspruch ein. Bis heute keine Antwort. \n\n\n\nMit unserem Schreiben vom 24.03.2014 an die Verwaltung und an den Rat der Stadt Oer-Erken- \nschwick werden die verschiedenen Ereignisse, Schreiben und Bürgerversammlungen chronologisch \ndargestellt. \nBebauungsplan 111 „Lohhäuser Feld" Schreiben vom 20.11.2014 \n\nIn der Bürgerversammlung am 19.03.2014 19 bis 22.30 Uhr Stadthalle Oer-Erkenschwick Teil- \nnehmerzahl 150, mit Teilnahme von Vertretern aller 7 Parteien des Rates der Stadt Oer-Erken- \nschwick, wurden u.a. auch die Landschaftsgrenzen und das fehlende Schreiben vom 21.07.2010 \ndiskutiert. \n\nDer „Widerspruch", von allen direkten Anliegern des Lohhäuser Feldes erhoben (siehe Schreiben \nvom 21.07.2010), wäre zwingend in das sogenannte Abwägungsverfahren einzubeziehen. Auch der \nWiderspruch im Verfahren gemäß §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB zur Neuaufstellung des \nFlächennutzungsplan, Nr. 37 Einwender Nr. 5, Schreiben vom 12.01.2012, hätte nicht abgewiesen \nwerden können. Insoweit stellt sich die Frage, ob der verabschiedete Flächennutzungsplan \nRechtskraft besitzt, da nicht alle Widersprüche berücksichtigt wurden, bzw. unter falschen \nAnnahmen verhindert wurden. \n\nWir beantragen, das Verschwinden des Schreibens vom 21.07.2014, aufzuklären. \n\nAuch ist Aufklärungsbedarf erforderlich, warum die SEG (Stadtentwicklungsgesellschaft) und \nVerwaltung gewisse Vorgänge bei der Darstellung des Flächennutzungsplans mit Vehemenz \nbetrieben haben (Veränderung von Landschaftsschutzgrenzen, siehe auch das Schreiben vom \n24.03.2014). \n\nDie am 13.01.2015 bis 21.01.2015 öffentlich ausgelegten Bebauungspläne 111 „Lohhäuser \nFeld" (siehe auch Homepage der Stadt Oer-Erkenschwick), lehnen wir aus vorgenannten \nGründen grundsätzlich ab. \n\nMit freundlichen Grüßen \n\nAnlagen: Kopie der Schreiben vom 21.07.2010 \nKopie der Schreiben vom 31.01.2014 \nKopie des Schreibens voml4.02.2014 \nKopie der Schreiben vom 28.02.2014 \nKopie der Schreiben vom 24.03.2014 \n\n\n\nOer-Erkenschwick, 14.01.2015 \n\nIch habe die drei Varianten der Planungsentwürfe eingesehen und habe Bedenken \nbzgl. der Zufahrtssituation der Variante 3 im südlichen Bereich in Form des \nKreisverkehres. Zur Einrichtung des Kreisverkehres müsste ein schützenswerter \nBaum (alte Eiche) gefällt werden. Des Weiteren habe ich Bedenken, dass die Zufahrt \nzu meinem Grundstück/ meiner Garage (Heinz-Netta-Straße 2) durch die Planung \nunmöglich wird. Eventuell könnte man mit dem Eigentümer des Flurstückes 560 in \nKontakt treten, um ggf. eine Zufahrt zum Baugebiet über dieses Grundstück \numzusetzen. \n\n/4, ^/(.xr \n/^z- \n\n\n | 116995 | Lohhäuser Feld im Stadtteil Klein-Erkenschwick | https://www.o-sp.de/download/oer-erkenschwick/110984 |
| 4 | 116995_6.pdf | 116995_6 | NaN | 116995 | Lohhäuser Feld im Stadtteil Klein-Erkenschwick | https://www.o-sp.de/download/oer-erkenschwick/163521 |
Write to csv and json
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